Umtausch in CH Führerausweis
Ihren ausländischen Führerausweis dürfen Sie während 12 Monaten ab der Einreise in die Schweiz benutzen. Führen Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge (z. B. Lastwagen, Taxi) Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F, benötigen Sie bereits vor der ersten Fahrt den entsprechenden schweizerischen Führerausweis.
Wir empfehlen deshalb, Ihren Antrag vor Ablauf der 12 Monate einzureichen. Nach dieser Frist sind Sie mit dem ausländischen Führerausweis in der Schweiz nicht mehr fahrberechtigt.
Nach prüfung der Fahrberechtigung, wird je nach Herkunft eine Kontrollfahrt verlangt. Diese kann nicht wiederholt werden! Eine Standortbestimmung und nötigenfalls ein kurzes Update mit einem unserer Fahrlehrer, spart Zeit und Geld.
Standort Thun Bahnhof

Seefeldstrasse 8, 3600 Thun
Egal ob Nothelferkurs, Fahrstunden oder VKU-Unterricht - in Thun bieten wir das komplette Ausbildungsprogramm für Motorrad und Auto an.
Standort Interlaken

Nähe Bahnhof Interlaken West: Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken
Egal ob Nothelferkurs, Fahrstunden oder VKU-Unterricht - in Interlaken bieten wir das komplette Ausbildungsprogramm für Motorrad und Auto an.